Sonntag, 22. Juli 2007

Ohne Wort zum Sonntag


gesehen: München am Viktualienmarkt

Dienstag, 3. Juli 2007

Der Bayern Blog geht fremd:
EBAY & PAYPAL 3,2,1...Frust, Nerv und Ärger

Nicht etwa als SEO - Maßnahme sondern aus aktuellem Anlass,
beschäftigt sich "Der Bayern Blog" heute mal
mit einem nicht-bairischen Thema.
Gerade eben stach mir ein Bericht auf web.de:
"Drei,zwei,eins,keins" in die Augen.
In dem Artikel setzt man sich kritisch mit dem Internetauktionshaus EBAY auseinander.
Nun wird hier vor Allem über geprellte Käufer, lange Wartezeiten
und ähnliches berichtet.
Über den Frust und Nerv der Verkäufer steht da meiner Meinung nach zu wenig,
daher möchte ich meine Erfahrungen hier kundtun.

Seit 2003 bin ich als gewerblicher Händler bei EBAY angemeldet,
als Ergänzung zu meinem Onlineshop für Thai Musik: thaipop.de
Anfangs lief der Handel bei EBAY auch ganz zufriedenstellend,
doch hatten auch Andere mitbekommen, daß man mit diesen Artikeln
ein paar Euro verdienen kann.
Der Konkurrenzkampf begann
und eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale flatterte uns ins Haus.
Nicht gesetzeskonforme Formulierungen im Widerrufs- und Rückgaberecht
kosteten mich über 200.- Euro.
Zudem musste ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben,
die für einen weiteren Verstoss mehrere tausend Euro Strafe in Aussicht stellte.
Zugegebenermaßen war ich ziemlich perplex.
1. In über 4 Jahren hatte ich keinen einzigen Fall eines Widerrufs,
im Gegenteil, alle meine Kunden waren rundum zufrieden.
2. Hatte sich mittlerweile ein Heer an "Privatverkäufern" bei EBAY eingenistet
und verkaufte, dieselben Artikel wie ich.
Während ich wegen der doch recht happigen Gebühren,
wöchentlich rund 10 Artikel bei EBAY anbot,
so boten einige "Privatverkäufer" über 100 Artikel (teilweise sogar Raubkopien) ohne Widerrufsrecht an.
Ich wandte mich an EBAY, doch auf eine Antwort warte ich heute noch.

Im Jahr 2005 rief mich spätabens ein Konkurrent an,
er betrieb mit seiner thailändischen Frau einen ähnlichen Onlineshop.
Er warnte mich vor einer weiteren Abmahnungswelle.
Was für uns bis dahin neu:
Karaoke VCDs aus Thailand sind nicht von der FSK (freiwillige Selbstkontrolle) geprüft
und dürfen daher nicht an unter 18-jährige verkauft werden.
Wir sind gezwungen das Alter des Käufers,
per Kopie des Personalausweises zu verifizieren.
Ich führte wochenlang Gespräche mit den zuständigen Behörden
und stellte vorsichtshalber den Verkauf von Bildträgern aus Thailand ein.
Der Schaden war immens.
Zudem war es für mich nicht nachvollziehbar,
warum absolut harmlose Musicvideos nicht an Jugendliche
unter 18 verkauft werden dürfen,
doch so sind nun mal die deutschen Gesetze.

Zurück zu EBAY:
Hier wurden jede Woche über 100 thailändische VCDs,
darunter auch Filme mit "ziemlich heftigen Bildern",
völlig frei zugänglich für Jeden,
also auch für die zu schützenden Jugendlichen,
angeboten und wurden ohne Altersverifizierung verkauft.
Gab es hier zweierlei Recht???
Die zuständige Behörde teilte uns mit,
daß man mit EBAY darüber sprechen werde.
Auf Anfragen bei EBAY selbst, bekam ich nur völlig unzureichende Antworten.

Mein Konkurrent, der mich gewarnt hatte,
wurde vor den Kadi gezogen und zu über 600.- Euro Geldstrafe verurteilt.
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals
für sein ehrenhaftes Verhalten bedanken.
Thailändische Bildträgermedien sind nach wie vor
bei EBAY für Jeden frei zugänglich,
darunter auch Splattermovies
und werden meist von sogenannten "Privatverkäufern"
in größerem Umfang angeboten.

Der Trick mit dem ausländischen Gewerbe:
Seit rund 2 Jahren beobachte ich Verkäufer,
als gewerbliche Verkäufer bei EBAY in Thailand angemeldet,
die den Markt mit thailändischen CDs und VCDs regelrecht überschwemmen.
Nun wer weiss wie schwierig es ist in Thailand ein Gewerbe anzumelden,
der wird diesen Verkäufern Ihre "gewerbliche Tätigkeit" nicht abnehmen.
Bei EBAY ist das nicht weiter schwierig,
man kreuzt im Anmeldeformular einfach "gewerblich" an
und das wars dann auch.
Diese Verkäufer sind meist deutsche Staatsbürger,
die sich für längere Zeit in Thailand niedergelassen haben
und sich so Ihren Unterhalt verdienen.
Der Käufer zahlt auf ein deutsches Bankkonto
und erhält seine Ware dann aus Thailand zugeschickt.
Da man auf die Waren keine Steuern und Zölle entrichtet
kann man sie auch billiger anbieten.
Auch hierüber habe ich EBAY informiert und man hat mir erklärt,
daß man sich des Problems bewusst sei
und solche Verkäufer unverzüglich sperren würde.
Leider habe ich davon bis heute nichts gemerkt.

EBAY & PAYPAL:
Wegen der, im Vergleich zu banküblichen,
doch sehr hohen PAYPAL - Gebühren,
die vom Verkäufer zu tragen sind,
habe ich diese gesondert aufgeführt,
um dadurch die Gebühren vom Käufer tragen zu lassen.
Es war für mich unverständlich,
warum ich PAYPAL - Gebühren mit in den Angebotspreis einkalkulieren sollte.
Hiermit wurden 1.) die Angebotspreise verteuert und 2.) warum sollte jemand,
der den Weg der "normalen"
und damit kostengünstigeren Banküberweisung wählte,
die PAYPAL - Gebühren bezahlen.
EBAY reagierte sofort und löschte alle meine Angebote.
Unerlaubte Kostenabwälzung hieß es.
Nun macht es allerdings doch eine Menge Arbeit Angebote zu erstellen
und so fragte ich bei EBAY an, warum man meine Angebote einfach löscht
und mir den Verstoss gegen die EBAY Regeln nicht vorab mitgeteilt hat.
Man könne da nicht differenzieren, hieß es.
Regelverstösse hätten die unverzügliche Löschung zur Folge.

Ich erlaube mir hier aber doch mal zu differenzieren:
Regelverstösse, die an den Säckel von EBAY
oder deren Tochter PAYPAL gehen
werden sofort gelöscht.
Alles andere interessiert erstmal nicht,
solange man nicht mit einem Heer an Rechtsanwälten bei EBAY einfällt.
Wenn dubiose Händler aus der rechtlichen Grauzone den Markt mit Billigprodukten
überschwemmen, verschliesst man die Augen,
verdient man doch in jedem Fall,
auch wenn der deutsche Händler, mit Gewerbeschein,
seine Waren nicht mehr los wird,
streicht sich EBAY die Gebühren ein.

Zahlungsmoral von Käufern:
Kaum hat EBAY ein neues Bewertungssystem,
daß den Verkäufer weiter knebelt,
eingeführt, geht die Zahlungsmoral der Käufer weiter in den Keller.
Rund 40 % meiner Kunden zahlen erst nach einer Zahlungserinnerung via EBAY,
auf die manche sauer reagieren.
Davon zahlen ca 15 % garnicht oder erst nach einer Abmahnung seitens EBAY,
die manchmal als offene Kriegserklärung verstanden wird.
Da schrieb mir doch letzhin eine Kundin nach rund eineinhalb Monaten nach Auktionsende,
ich hatte bei EBAY erklärt, daß keine Zahlung eingegangen war und Sie wurde abgemahnt,
sie schrieb erzürnt, meine Vorgehensweise wäre eine Unverschämtheit, wäre Sie doch im Urlaub gewesen.

Mein persönliches Fazit:
Ich habe in den letzten Monaten meine Verkäufe bei EBAY deutlich zurückgefahren.
Das, eigentlich sehr komfortable Zahlverfahren, PAYPAL,
wird bei meinen Auktionen nicht mehr angeboten.
Zudem wäre es wünschenswert,
daß EBAY auch auf die Sorgen der Verkäufer eingeht.
Ich halte die Vorlage eines Gewerbescheines zur Anmeldung eines gewerblichen Verkäuferaccounts für unabdingbar,
zudem sollte man Verkäufe von Privatverkäufern limitieren.
Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden,
wenn jemand den Krempel auf seinem Dachboden
in klingende Münze verwandelt.
Doch wenn jeder Privatmann in grossem Umfang Neuwaren verkaufen kann,
dann treibt das gewerbliche Händler,
früher oder später in den Ruin
und das wird dann auch EBAY in seinen Bilanzen spüren

Dieser Artikel spiegelt meine persönliche Meinung
und meine persönlichen Erfahrungen
mit EBAY & PAYPAL wieder.